Rückblick 2008


Das Jahr 2008 war für die Bewohner der Dorfstrasse kein leichtes Jahr. Es wurden 4 grosse Verkehrs-Umleitungen durch die Dorfstrasse geführt. Die zusätzliche Belastung war dementsprechend auch spürbar.

Umleitung infolge Neubau Palmenkreisel:
Der ganze Verkehr Richtung Hittnau - Uster/Wetzikon wurde während mehreren Monaten durch die Dorfstrasse umgeleitet.

Umleitung infolge Neubau Ochsen-Kreisel in Wetzikon:
Der Verkehr von und nach Richtung Wetzikon wurde während 5 Wochen durch die Dorfstrasse umgeleitet.

Umleitung infolge Baustelle Hittnauerstrasse:
Der Verkehr von und nach Hittnau wurde während 3 Wochen durch die Dorfstrasse umgeleitet

Umleitung infolge Werkarbeiten Mettlenstrasse:
Die Zufahrt in die Mettlenstrasse erfolgte während mehreren Wochen durch die Dorfstrasse.

Rückblickend muss festgestellt werden, dass viele der Fahrzeuglenker die Dorfstrasse auch weiterhin als Schleichweg für ihren Transit benützen!

"es isch halt en gäbigi Abkürzig!"

rechtliche Grundlagen für Fahrverbote


Laut Strassenverkehrsgesetz sind die Kantone befugt, „für bestimmte Strassen Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen zur Regelung des Verkehrs zu erlassen“ (Art. 3 Abs.2 SVG). Zudem können „andere Beschränkungen oder Anordnungen“ erlassen werden, „soweit der Schutz der Bewohner oder gleichermassen Betroffener vor Lärm und Luftverschmutzung (…), die Sicherheit, die Erleichterung oder die Regelung des Verkehrs, der Schutz der Strasse oder andere in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe dies erfordern. Aus solchen Gründen können insbesondere in Wohnquartieren der Verkehr beschränkt und das Parkieren besonders geregelt werden“ (Art.3 Abs. 4 SVG). Ebenso ist der Grund "gestiegenes Verkehrsaufkommen" für eine Einführung des Fahrverbotes mit Anwohnerberechtigung rechtlich gültig.