Publiziert im Pfäffiker Info
Schutz der Tempo-30-Zonen
Die Interessengemeinschaft „eine Dorfstrasse ohne Durchgangsverkehr“ (IG eDoD) setzt sich für einen grösseren Schutz der Tempo-30-Zonen vor dem Durchgangsverkehr ein.
Tempo-30-Zonen sollen gemäss UVEK und BFU die Sicherheit und Wohnqualität in Quartieren verbessern. Diese Ziele werden erreicht durch die Senkung der gefahrenen Geschwindigkeit, der spürbaren Verminderung des Durchgangsverkehrs sowie der Senkung von Abgas- und Lärm-Emissionen.
Aktuelle Verkehrssituation
Die Dorf-Geenstrasse (2400 Fahrzeuge pro Tag – Durchschnittsgeschwindigkeit 45 km/h!) ist die vom Durchgangsverkehr mit Abstand am stärksten belastete Tempo-30-Zone in Pfäffikon ZH. Aber auch die Tumbelenstrasse Ost (1700 Fahrzeuge pro Tag / Durchschnitts-geschwindigkeit 40 km/h) sowie die Hörnlistrasse (1600 Fahrzeuge pro Tag / Durchschnitts-geschwindigkeit 37 km/h) sind massiv betroffen
Nötige Massnahmen treffen
Unseres Erachtens ist es durchaus sinnvoll, auf gewissen, potentiell stark vom Durchgangsverkehr gefährdeten Tempo-30-Zonen, ein Fahrverbot mit Anwohnerberechtigung einzuführen. Besonders während der Stoss- sprich Stauzeiten sind Abkürzungs- und Schleichwege durch die Quartiere eine willkommene Alternative. Für das Bundesamt für Strassen ist sogar die Signalisation eines allgemeinen Fahrverbots mit dem Zusatz "Zubringerdienst gestattet" für Tempo-30-Zone rechtlich möglich. Fahrverbote mit Anwohnerberechtigung können aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Quartierbevölkerung angeordnet werden. Gemäss Art. 3 Abs. 4 SVG kann aus solchen Gründen der Verkehr insbesondere in Wohnquartieren beschränkt werden und das Parkieren besonders geregelt werden. Dies kann beispielsweise durchaus sinnvoll sein, wenn ein Quartier vom Durchgangsverkehr oder vom Schwerverkehr, welcher die Strasse als Abkürzung benützt, belastet wird.
Bedenklich ist insbesondere aber auch, dass in der Dorf-Geenstrasse nebst der reinen Signalisation keine flankierenden Massnahmen vorgesehen sind. Die Einhaltung des V85 von 30 km/h ist somit kaum erreichbar. (gemäss Verordnung des Bundes über die Tempo-30-Zonen Art. 5 und Art. 6: Geschwindigkeit, die von 85 % aller gemessenen Fahrzeuge erreicht bzw. unterschritten werden muss.)
Die IG eDoD reagiert mit diesen Massnahmen auf das vorhandene, grosse Begehren der heutigen Generation.
ÖV und Langsamverkehr fördern
Die IG eDoD ist überzeugt, dass eine Verlagerung der Verkehrsmittel auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr stattfindet soll. Der Langsamverkehr soll gefördert werden, indem die Verbindungen im Dorf für Fussgänger und Velofahrer attraktiver gestaltet werden. Andererseits ruft die IG eDoD die Bevölkerung auf, die richtige Auswahl der obengenannten Verkehrsmittel für Fahrten innerhalb von Pfäffikon in Eigenverantwortung zu treffen.
