negativer Beschluss der Baubehörde


Die IG eDoD wurde per Post über einen Beschluss der Baubehörde informiert. Herr Steudler, Gemeinderat und Verkehrsvorstand, agiert auch als Vorsteher der Baubehörde. Der Beschluss stützt sich auf die Resultate und Empfehlungen der Verkehrsmessung 2014 durch die Firma Transcon AG, Zollikon. Die Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung sind nur negativ.



Punkt 2 und Punkt 6: die Vermutung könnte Realität werden, dass das vom Volk beschlossene Lastwagenverbot gekippt werden soll.

Punkt 3: Trotz diversen Anfragen Seitens der IG eDoD, wann dieser Knoten verkehrstechnisch aufgewertet wird, kann der Gemeinderat keinen zeitlichen Horizont bekannt geben. Das kann noch viele Jahre dauern.

Punkt 4: die Langackerstrasse ist die Strasse im Quartier, welche von spielenden Kinder am meisten benützt wird. Das Einbahnregime hat sich während der Bauzeit bewährt und zog keine negativen Folgen nach sich. Wir bedauern auch diesen Entscheid. Nachdem die Verkehrsrichtlinien der Langackerstrasse aufgehoben wurden gibt es keinen Anlass mehr für eine frei befahrbare Strassenfläche. Bäume sollten gepflanzt werden, Kindern das Spielen und Das Miteinander von Verkehr und Bewohnern gefördert werden. Wir bleiben auch hier am Ball

Punkt 5: Fachexperten fordern regelmässige Nachkontrollen. Andernfalls ist eine wirkungsvolle Tempo-30-Zone nicht garantiert.

Summa Summarum:
Die IG eDoD weist den Beschluss energisch zurück. Der motorisierte Verkehr wird gegenüber dem Langsamverkehr und den Bedürnissen der lokalen Bevölkerung deutlich favorisiert. Experten von Bund und nationalen Verbänden sind sich einig: In der Umgebung von Schulhäusern ist das Thema Verkehrssicherheit besonders aktuell. Kinder sollen ihren Schulweg selbständig zurücklegen können und das Schulhaus ohne Gefährdung erreichen können. Lastwagen im Transit haben in einem Wohnquartier mit Kindergarten und Schule schlicht nichts verloren. Für die IG eDoD gilt weiterhin die Null-Toleranz. Ebenfalls wird der tägliche Schleichverkehr nicht aktzeptiert. Die offizielle Verkehrsroute der kantonalen Strassen Hochstrasse - äussere Zelglistrasse - Hittnauerstrasse liegt in unmittelbarer Nähe. Der Durchgangsverkehr muss mit flankierenden Massnahmen ausnahmslos über diese Achse gelenkt werden!

Schlussbericht zur Verkehrsmessung 2014


Die Messung fand zwischen Oktober und November 2014 durch die Firma Transcon AG Zollikon, statt. Es wurden fünf Messstellen entlang der Dorf- und Geenstrasse eingerichtet.

Der Schlussbericht wurde von der IG eDoD kritisch analysiert. Fazit: je nach Auslegung bzw. Sichtweise können sich die Resultate und Werte verändern.

In der Verkehrsmessung werden zum Beispiel nur Fahrzeuge als Durchggangsverkehr taxiert, welche von der Hochstrasse bis zum Hittnauerkreisel verkehren. Durchfahrende Fahrzeuge von der Hochstrasse via Bründlerstrasse in die Hittnauerstrasse (Lokalverkehr aus anderen Quartieren zwecks Umfahrung der Bahnübergängen) oder via Oberwilerstrasse in die Oberhittnauerstrasse werden als Ziel- oder Quellverkehr eingestuft. Selbstverständlich gilt dies auch für die Gegenrichtungen. Der Anteil des Durchgangverkehrs kann somit höher taxiert werden als angegeben.

Das durchschnittliche Verkehrsvolumen pro Tag (inkl. Wochenende) beträgt 1'600 Fahrzeuge, rund ein Viertel (400 Fz) wird als Durchgangsverkehr eingestuft. Ohne Einbezug des Wochenendes beträgt das tägliche Verkehrsvolumen im Schnitt 1'978 Fahrzeuge. Im Schlussbericht der Verkehrsmessung wird explicit erwähnt, dass Fahrzeuglenkende insbesondere bei geschlossenen Barrieren über die Dorf-Geenstrasse ausweichen!

Der Schwerverkehrsanteil beläuft sich zwischen Montag und Freitag auf rund 5% des Gesamtverkehrs. Auf ein Jahr hochgerechnet wird die Dorf-/Geenstrasse von 3'900 Lastwagen (inkl. Traktore) durchfahren. Unzumutbar! Nicht selten verkehren auch Lastwagen am Samstag durch die Dorf-Geenstrasse.

Das Geschwindgkeitsniveau wird als angemessen eingestuft. Die V85% beträgt 37 km/h und liegt an der oberen Skala der zugelassenen Limite. Es muss aber unbedingt auch den Focus gesetzt werden, dass vermehrt Spitzengeschwindigkeiten zwischen 51 km/h und 56 km/h gemssen wurden. Aus den Resultaten der Verkehrsmessung ist klar ersichtlich, dass diese Spitzengeschwindigkeiten keine Einzelfälle sind. Gemäss Fachepxerten muss die Gestaltung von Tempo-30-Zonen so ausgerichtet sein, dass solche Geschwindigkeiten überhaupt nicht ermöglicht werden.

Den Schlussbericht zur Verkehrsmessung steht Ihnen hier zur Verfügung.